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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2007 - L 9 B 41/07 AS   

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https://dejure.org/2007,115614
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2007 - L 9 B 41/07 AS (https://dejure.org/2007,115614)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.06.2007 - L 9 B 41/07 AS (https://dejure.org/2007,115614)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - L 9 B 41/07 AS (https://dejure.org/2007,115614)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Schleswig, 17.01.2007 - S 5 AS 375/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2007 - L 9 B 41/07
    Zum Streitstand wird insoweit auch auf das Urteil des SG Schleswig vom 17. Januar 2007 (Aktenzeichen S 5 AS 375/06, m. w. N.) hingewiesen.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2007 - L 9 B 41/07
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 7. November 2006 (Aktenzeichen B 7b AS 8/06 R, Rdnr. 12) ausgeführt, dass materiellrechtliche Grundlage für die Auslegung des Prozessrechtes ist, dass das SGB II keinen Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft als solcher, die keine juristische Person darstellt, kennt, sondern dass Anspruchsinhaber jeweils alle einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind, selbst wenn dies in den Bescheiden der Leistungsträger nicht deutlich zum Ausdruck kommt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 7 AS 1493/09
    Das Urteil weiche von dem Beschluss des Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 11. Juli 2007 (richtig: 11. Juni 2007) - L 9 B 41/07 AS - ab.

    Die Kläger verkennen, dass das Gericht in seinem Beschluss vom 11. Juni 2007 (a. a. O.) nicht verlangt hat, dass die aufgehobene Entscheidung im Verfügungssatz der Aufhebungsentscheidung genannt werden müsse.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2012 - L 11 AS 989/11
    Die Klägerin macht geltend, dass das Urteil von den Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 16. Dezember 2009 - L 9 AS 477/08 sowie vom 11. Juni 2007 - L 9 B 41/07 AS abweiche.
  • SG Oldenburg, 10.08.2007 - S 49 AS 1307/07
    Voraussetzung eines wirksamen Rückforderungsanspruches ist, dass dieser an den richtigen Adressaten gerichtet, inhaltlich ausreichend bestimmt ist (§ 33 Abs. 1 SGB X) und auch die zurückgeforderte Summe bezogen auf die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufschlüsselt (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.06.2007 - Az.: L 9 B 41/07 AS; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.07.2007 - Az.: L 26 B 1021/07 AS; Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007 - Az.: S 28 AS 78/07 ER; Schwabe in ZfF 2007, Seite 11, 15).
  • SG Lüneburg, 27.08.2008 - S 42 AS 974/06
    Es muss vielmehr an jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Hinblick auf den Individualanspruch ein rechtlich gesonderter Rücknahme- und Erstattungsbescheid ergehen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - LSG -, Beschluss vom 11. Juni 2007 - L 9 B 41/07 AS - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2006 - L 5 B 549/06 AS ER - info also 2006, 268; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2007 - L 20 B 152/07 AS ER - juris; Urteil vom 18. Dezember 2006 - L 20 SO 20/06 - Breithaupt 2007, 349).
  • SG Oldenburg, 06.08.2007 - S 49 AS 392/07
    Voraussetzung eines wirksamen Rückforderungsanspruches selbst ist zunächst, dass dieser an den richtigen Adressaten gerichtet, inhaltlich ausreichend bestimmt ist (§ 33 Abs. 1 SGB X) und auch die zurückgeforderte Summe bezogen auf die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufschlüsselt (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.06.2007 - Az.: L 9 B 41/07 AS; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.07.2007 - Az.: L 26 B 1021/07 AS; Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007 - Az.: S 28 AS 78/07 ER; Schwabe in ZfF 2007, Seite 11, 15).
  • SG Hildesheim, 30.08.2011 - S 54 AS 634/08
    bis 30.04.2007 regelnden, Grundsicherungsleistungen bewilligenden Bescheide - d.h. auch die zu den jeweiligen Bewilligungsbescheiden im Laufe des regelmäßig 6-monatigen Bewilligungszeitraums ergangenen Änderungsbescheide durch Aufzählung im Verfügungsteil des angefochtenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides vom 10.05.2007 (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.06.2007 - L 9 B 41/07 AS -) aufzuheben, zur Aufhebung des angefochtenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides vom 10.05.2007 ohne weitere Prüfung in der Sache führt.
  • SG Hildesheim, 24.01.2011 - S 54 AS 1334/08
    und 25.06.2008 alle den streitgegenständlichen Erstattungszeitraum von Juli bis Dezember 2007 regelnden, Grundsicherungsleistungen bewilligenden Bescheide - d.h. auch die zu den jeweiligen Bewilligungsbescheiden im Laufe des regelmäßig 6-monatigen Bewilligungszeitraums ergangenen Änderungsbescheide, wie sie aus den von Ihnen mit Schriftsatz vom 03.03.2010 vorgelegten Anlagen ersichtlich sind - durch Aufzählung im Verfügungsteil des angefochtenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides vom 24.01.2008 (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.06.2007 - L 9 B 41/07 AS -) aufzuheben, soweit darin die zugeflossenen ALG I- Zahlungen für die Klägerin ebenfalls nicht in konkreter Höhe berücksichtigt und deshalb eine Überzahlung bei der klägerischen Bedarfsgemeinschaft eingetreten ist, zur Aufhebung des angefochtenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides vom 24.01.2008 ohne weitere Prüfung in der Sache führt.
  • SG Hildesheim, 27.09.2010 - S 54 AS 603/09
    Hinzu tritt, dass es der Beklagte weiterhin versäumt hat, in dem angefochtenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 21.11.2008 und in seinem Widerspruchsbescheid vom 18.03.2009 alle den streitgegenständlichen Erstattungszeitraum von Dezember 2006 bis Februar 2008 betreffenden, Grundsicherungsleistungen bewilligenden Bescheide - d.h. auch die zu den "Entscheidungen vom 03.11.2006, 16.05.2007 und 24.10.2007 über die Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" ergangenen zahlreichen Änderungsbescheide, wie sie sich aus dem im Verfahren S 54 AS 1294/09 mit Schriftsatz vom 02.03.2010 vorgelegten Druckprotokoll ergeben - durch Aufzählung im Verfügungsteil des angefochtenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides vom 21.11.2008 (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.06.2007 - L 9 B 41/07 AS -) aufzuheben, soweit darin das der Tochter des Klägers zugeflossene Einkommen aus Erwerbstätigkeit ebenfalls nicht berücksichtigt und deshalb eine Überzahlung beim Kläger eingetreten ist.
  • SG Hildesheim, 09.06.2010 - S 54 AS 1294/09
    Hinzu tritt, dass es der Beklagte weiterhin versäumt hat, in dem angefochtenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 01.04.2009 und in seinem Widerspruchsbescheid vom 15.06.2009 alle den streitgegenständlichen Erstattungszeitraum von Februar bis Juli 2008 betreffenden, Grundsicherungsleistungen bewilligenden Bescheide - d.h. auch die zu den "Entscheidungen vom 24.10.2007 und 20.06.2008 über die Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" ergangenen zahlreichen Änderungsbescheide, wie sie sich aus dem mit Schriftsatz vom 02.03.2010 vorgelegten Druckprotokoll und den weiteren Abschriften dieser Änderungsbescheide ergeben - durch Aufzählung im Verfügungsteil des angefochtenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides vom 01.04.2009 (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.06.2007 - L 9 B 41/07 AS -) aufzuheben, soweit darin das dem Vater des Klägers zugeflossene Einkommen aus Erwerbstätigkeit ebenfalls nicht berücksichtigt und deshalb eine Überzahlung bei dem Kläger eingetreten ist.
  • SG Lüneburg, 15.08.2008 - S 24 AS 1076/08
    Ist der Rücknahmebescheid nur an ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft adressiert, so richtet er sich teilweise an den falschen Adressaten und verstößt zudem im Zweifel auch gegen das Bestimmtheitsgebot aus § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB II (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Juni 2007 - L 9 B 41/07 AS - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2006 - L 5 B 549/06 AS ER - info also 268, 271).
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